Der Energieausweis / Ausweispflicht
Die Ausweispflicht besteht seit inkraft treten der neuen Energieeinsparverordnung zum 01.05.2014.
Für den Verkauf oder die Vermietung einer Immobilie benötigt der Eigentümer einen Energieausweis. Der Eigentümer hat die Pflicht, diesen sofort vorzulegen.
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Ansprechpartner: Dennis Rohrmoser, 0176 / 20 91 21 72 (weitere Kontaktmöglichkeiten)